Alle von mir angebotenen Fahrzeugklassen im Überblick

Ich biete dir die Möglichkeit, den Führerschein in den Klassen Pkw, Motorrad und Traktor zu erwerben. Es wird dir eine optimale Prüfungsvorbereitung in den jeweiligen Führerscheinklassen garantiert.

Mofa Prüfbescheinigung
Klasse

Mofa

Mindestalter

15 Jahre

Fahrberechtigung

Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
(Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.)

  • Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

(Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ist keine Fahrerlaubnis. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie grundsätzlich immer Mofas führen.)

Theorie - Stunden

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtigen Regelungen gezielt unterrichtet.

(Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.)

Praxis - Stunden

90 Minuten Grundausbildung

Fahrzeugklasse AM
Klasse

AM

Mindestalter

16 Jahre

Fahrberechtigung

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
(Hubraum nicht mehr als 50 ccm, bei Elektromotor nicht mehr als 4 kW Leistung).


Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
(Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 ccm, bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 kW Leistung.Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Fahrzeugklasse A1
Klasse

A1

Mindestalter

16 Jahre

Fahrberechtigung

Krafträder (auch mit Beiwagen)
(Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung nicht mehr als 11 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/ kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bis zu 15 kW).

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Fahrzeugklasse A2
Klasse

A2

Mindestalter

18 Jahre

Fahrberechtigung

Krafträder (auch mit Beiwagen)
(Leistung nicht mehr als 35 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/ kg).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff
(Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.)

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Fahrzeugklasse A
Klasse

A

Mindestalter

24 Jahre

(bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

21 Jahre

(bei dreirädrigen Krafträdern)

Fahrberechtigung

Krafträder (auch mit Beiwagen)
(Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung mehr als 15 kW)

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff
(Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.)

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Fahrzeugklasse B
Klasse

B

Mindestalter

17 Jahre

Bei Begleitetem Fahren

18 Jahre

Fahrberechtigung

Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg
(wenn zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut)

Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zGM oder Anhänger über 750 kg
zGM, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

 

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Fahrzeugklasse B 96
Klasse

B96

Mindestalter

17 Jahre

*) Bei Begleitetem Fahren

18 Jahre

Fahrberechtigung

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg
(zGM, sofern die zGM der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.)

Theorie - Stunden

150 Minuten
(2,5 Stunden)

Praxis - Stunden

Praktische Übungen 
(3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr 
(1 Stunde)

Fahrzeugklasse BE
Klasse

BE

Mindestalter

17 Jahre

*) Bei Begleitetem Fahren

18 Jahre

Fahrberechtigung

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
über 750 kg zGM
(sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt)

 

Theorie - Stunden

Die theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Praxis - Stunden

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Fahrzeugklasse L
Klasse

L

Mindestalter

16 Jahre

Fahrberechtigung

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, bbH nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhängern.

Theorie - Stunden

12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis - Stunden

Keine praktische Ausbildung erforderlich.